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Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV)
7-Zutaten ist eine Marke der JOPO Design GmbH
Dieser Vertrag regelt, wie wir die Daten deiner Gäste, Interessenten und Mitarbeitenden in deinem Auftrag verarbeiten, wenn wir für dich Website, Marketing, Anfrage-Systeme und den 7-Zutaten Hub betreiben. Er gilt für alle Kundinnen und Kunden von 7-Zutaten und kommt mit der Beauftragung zustande. Eine gesonderte Unterschrift ist nicht nötig.
Version 1.0 · Stand: 12.10.2026
Vertragsparteien
Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen
dem Unternehmen, das Leistungen von 7-Zutaten beauftragt oder den 7-Zutaten Hub nutzt und im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Kundenkonto als Kunde benannt ist – nachfolgend „Auftraggeber“ (Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO) –
und der
JOPO Design GmbH, handelnd unter der Marke „7-Zutaten“, König-Ludwig-Straße 15, 92348 Berg, Registergericht Nürnberg, HRB 40754, vertreten durch den Geschäftsführer Jonas Pölloth, E-Mail: info@7-zutaten.com – nachfolgend „Auftragnehmer“ (Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO) –
Der Vertrag ist Anlage zum jeweiligen Vertrag über Leistungen von 7-Zutaten (Angebot, Auftragsbestätigung oder Leistungsvereinbarung einschließlich der AGB), nachfolgend „Hauptvertrag“. Er konkretisiert die datenschutzrechtlichen Pflichten der Parteien nach Art. 28 der Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679, „DSGVO“) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
§ 1 Gegenstand, Dauer und Rangfolge
(1) Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber Leistungen auf Grundlage des Hauptvertrags. Soweit er dabei personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, gilt ergänzend dieser Vertrag. Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung, die Arten personenbezogener Daten und die Kategorien betroffener Personen ergeben sich aus Anlage 1.
(2) Der Vertrag gilt für die Laufzeit des Hauptvertrags, einschließlich kostenloser Test- und Einrichtungsphasen, und darüber hinaus, solange der Auftragnehmer Daten des Auftraggebers verarbeitet (§ 8). Eine isolierte Kündigung dieses Vertrags ist ausgeschlossen.
(3) In allen Fragen des Datenschutzes geht dieser Vertrag dem Hauptvertrag und den AGB vor, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(4) Führt der Auftraggeber mehrere Betriebe oder Gesellschaften über ein gemeinsames Kundenkonto, schließt er diesen Vertrag zugleich für diese ab, erteilt auch für sie die Weisungen und steht dafür ein, hierzu berechtigt zu sein.
(5) Nicht unter diesen Vertrag fallen Daten, die der Auftragnehmer als eigener Verantwortlicher verarbeitet, insbesondere die Kontakt-, Vertrags- und Abrechnungsdaten des Auftraggebers und seiner Ansprechpersonen (etwa in Vertrieb, Terminbuchung, Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung). Hierüber informiert die Datenschutzerklärung von 7-Zutaten.
§ 2 Weisungsrecht des Auftraggebers
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers, auch in Bezug auf die Übermittlung in ein Drittland, es sei denn, er ist durch das Recht der Union oder eines Mitgliedstaats, dem er unterliegt, hierzu verpflichtet. In diesem Fall teilt er dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO).
(2) Die Weisungen werden zunächst durch den Hauptvertrag und diesen Vertrag festgelegt. Weitere Weisungen erteilt der Auftraggeber in Textform (etwa per E-Mail oder über die Funktionen des 7-Zutaten Hub) oder indem er im Hub Einstellungen vornimmt und Funktionen nutzt. Mündliche Weisungen bestätigt der Auftraggeber unverzüglich in Textform.
(3) Weisungsberechtigt sind auf Seiten des Auftraggebers die Geschäftsführung bzw. Inhaberinnen und Inhaber sowie die im Hauptvertrag oder im Kundenkonto benannten Ansprechpersonen; Nutzerinnen und Nutzer des Hub im Rahmen ihrer Rollen. Empfangsberechtigt auf Seiten des Auftragnehmers sind Jonas Pölloth (Geschäftsführer) und das Postfach info@7-zutaten.com. Änderungen teilen sich die Parteien unverzüglich in Textform mit.
(4) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt. Er darf die Durchführung der Weisung aussetzen, bis der Auftraggeber sie bestätigt oder ändert.
(5) Der Auftragnehmer verwendet die Daten für keine anderen Zwecke, insbesondere nicht für eigene Werbung oder zum Training von KI-Modellen, und gibt sie nicht an Dritte weiter, soweit sich aus diesem Vertrag (§ 6) oder einer gesetzlichen Pflicht nichts anderes ergibt. Kopien werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt; ausgenommen sind Sicherungskopien und vorübergehende Kopien zur Behebung von Störungen.
§ 3 Pflichten des Auftragnehmers
(1) Vertraulichkeit. Der Auftragnehmer setzt nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, und belehrt sie über die Weisungs- und Zweckbindung. Die Verpflichtung gilt über das Ende der Tätigkeit hinaus.
(2) Sicherheit der Verarbeitung. Der Auftragnehmer trifft die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Anlage 2. Er darf sie dem Stand der Technik anpassen, sofern das vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird; wesentliche Änderungen werden dokumentiert.
(3) Betroffenenrechte. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Beantwortung von Anträgen betroffener Personen nach Kapitel III DSGVO (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch). Wendet sich eine betroffene Person direkt an den Auftragnehmer, leitet er das Anliegen unverzüglich an den Auftraggeber weiter und beantwortet es nicht selbst, es sei denn, der Auftraggeber weist ihn dazu an.
(4) Unterstützung. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm verfügbaren Informationen bei der Einhaltung der Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO, einschließlich einer etwaigen Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherigen Konsultation der Aufsichtsbehörde.
(5) Verzeichnis. Der Auftragnehmer führt ein Verzeichnis aller Kategorien von im Auftrag durchgeführten Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO und stellt dem Auftraggeber auf Wunsch die Angaben für dessen Verzeichnis nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO zur Verfügung.
(6) Ansprechpartner Datenschutz. Der Auftragnehmer ist derzeit nicht zur Benennung einer oder eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Ansprechpartner für den Datenschutz ist der Geschäftsführer Jonas Pölloth, erreichbar unter info@7-zutaten.com.
(7) Aufsichtsbehörden. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über Kontrollen, Maßnahmen und Anfragen einer Aufsichtsbehörde, soweit sie Daten des Auftraggebers betreffen.
(8) Mobiles Arbeiten. Die Verarbeitung außerhalb der Geschäftsräume (z. B. Homeoffice) ist zulässig, soweit die Maßnahmen nach Anlage 2 eingehalten werden.
§ 4 Meldung von Datenschutzverletzungen
(1) Der Auftragnehmer meldet dem Auftraggeber jede ihm bekannt gewordene Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, unverzüglich, möglichst innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, per E-Mail an die hinterlegte Ansprechperson. Gleiches gilt für schwerwiegende Störungen des Betriebsablaufs und den begründeten Verdacht auf Verstöße gegen diesen Vertrag.
(2) Die Meldung enthält, soweit bekannt, die Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO: Art der Verletzung, Kategorien und ungefähre Zahl der betroffenen Personen und Datensätze, wahrscheinliche Folgen sowie ergriffene oder vorgeschlagene Maßnahmen. Fehlende Angaben reicht der Auftragnehmer nach, sobald sie vorliegen.
(3) Der Auftragnehmer ergreift unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Daten und zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen und unterstützt den Auftraggeber bei dessen Pflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO. Meldungen an die Aufsichtsbehörde oder an betroffene Personen nimmt ausschließlich der Auftraggeber vor, es sei denn, er weist den Auftragnehmer dazu an.
§ 5 Ort der Verarbeitung und Drittlandübermittlung
(1) Die Verarbeitung findet grundsätzlich in der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in Staaten mit einem Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission statt. Die Datenbank des 7-Zutaten Hub liegt in Zürich (Schweiz), die Anwendung wird aus Frankfurt am Main ausgeliefert.
(2) Eine Übermittlung in ein Drittland erfolgt nur an die in Anlage 3 genannten Unterauftragsverarbeiter für die dort genannten Leistungen und nur, wenn die Voraussetzungen des Kapitels V DSGVO erfüllt sind, insbesondere auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses (etwa des EU-US Data Privacy Framework) oder von EU-Standardvertragsklauseln. Der Auftraggeber weist den Auftragnehmer mit diesem Vertrag an, diese Übermittlungen vorzunehmen.
§ 6 Unterauftragsverarbeiter
(1) Der Auftraggeber erteilt die allgemeine Genehmigung zum Einsatz der in Anlage 3 aufgeführten Unterauftragsverarbeiter. Die jeweils aktuelle Liste steht unter 7-zutaten.com/avv.
(2) Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber mindestens vier Wochen im Voraus in Textform über jede beabsichtigte Hinzuziehung oder Ersetzung eines Unterauftragsverarbeiters. Der Auftraggeber kann innerhalb dieser Frist aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund in Textform widersprechen. Die Parteien suchen dann eine einvernehmliche Lösung; gelingt dies nicht, kann der Auftraggeber den Hauptvertrag für die betroffene Leistung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Im Voraus gezahlte Entgelte für die Zeit danach werden anteilig erstattet. Ohne fristgerechten Widerspruch gilt die Änderung als genehmigt.
(3) Der Auftragnehmer erlegt jedem Unterauftragsverarbeiter vertraglich Datenschutzpflichten auf, die dem Schutzniveau dieses Vertrags entsprechen (Art. 28 Abs. 4 DSGVO). Bei Anbietern, die ihre Leistungen nur zu einheitlichen Bedingungen anbieten, werden Kontrollrechte vorrangig über deren Prüfberichte und Zertifikate wahrgenommen. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten seiner Unterauftragsverarbeiter.
(4) Keine Unterauftragsverarbeitung sind Nebenleistungen wie Telekommunikations-, Post- und Transportdienste. Ebenfalls keine Unterauftragsverarbeiter des Auftragnehmers sind Dienste, die der Auftraggeber selbst gebucht hat und in denen der Auftragnehmer lediglich für ihn tätig wird, etwa ein eigenes Website-, Domain- oder E-Mail-Konto, eigene Werbekonten bei Meta oder Google, das eigene Google-Unternehmensprofil, eigene Reservierungs-, Kassen-, Shop- oder Gutscheinsysteme. Mit diesen Anbietern schließt der Auftraggeber eigene Verträge zur Auftragsverarbeitung bzw. ist für deren Einsatz selbst verantwortlich.
§ 7 Kontrollrechte
(1) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten aus Art. 28 DSGVO und diesem Vertrag zur Verfügung und ermöglicht Überprüfungen einschließlich Inspektionen durch den Auftraggeber oder einen von ihm beauftragten, zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer, der kein Wettbewerber des Auftragnehmers ist.
(2) Die Überprüfung erfolgt vorrangig anhand von Dokumenten, insbesondere dieses Vertrags mit seinen Anlagen, Auskünften in Textform sowie Testaten und Zertifikaten der Unterauftragsverarbeiter.
(3) Reicht das im Einzelfall nicht aus, ist eine Inspektion vor Ort nach Vorankündigung von in der Regel mindestens zwei Wochen, während der üblichen Geschäftszeiten und ohne Störung des Betriebsablaufs möglich, höchstens einmal im Kalenderjahr, es sei denn, ein konkreter Anlass wie eine Datenschutzverletzung rechtfertigt eine weitere. Die Vertraulichkeit der Daten anderer Kunden bleibt gewahrt.
(4) Für Unterstützungsleistungen, die über die gesetzlichen Pflichten hinausgehen, kann der Auftragnehmer eine angemessene Vergütung verlangen, es sei denn, ein Verstoß des Auftragnehmers hat sie erforderlich gemacht.
§ 8 Löschung und Rückgabe
(1) Die im Auftrag verarbeiteten Daten stehen im Verhältnis der Parteien allein dem Auftraggeber zu.
(2) Nach Beendigung des Hauptvertrags gibt der Auftragnehmer nach Wahl des Auftraggebers alle personenbezogenen Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zurück oder löscht sie, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Speicherung besteht. Der Auftraggeber teilt seine Wahl innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende mit; trifft er keine Wahl, gilt die Zustimmung zur Löschung mit Ablauf dieser Frist als erteilt. Auf Wunsch löscht der Auftragnehmer früher.
(3) Kopien in Datensicherungen werden mit Ablauf ihrer Aufbewahrungsfrist gelöscht, spätestens 30 Tage nach der Löschung im laufenden System. Zugänge des Auftragnehmers zu Systemen des Auftraggebers werden zum Vertragsende entzogen oder zurückgegeben.
(4) Dokumentationen, die dem Nachweis der auftragsgemäßen Verarbeitung dienen, darf der Auftragnehmer entsprechend den Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufbewahren. Die Löschung bestätigt der Auftragnehmer auf Verlangen in Textform.
§ 9 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, insbesondere für das Vorliegen einer Rechtsgrundlage, die Information der betroffenen Personen (z. B. in seiner Datenschutzerklärung) und die Wahrung ihrer Rechte, verantwortlich.
(2) Er informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung feststellt.
§ 10 Haftung
Für die Haftung gegenüber betroffenen Personen gilt Art. 82 DSGVO. Im Verhältnis der Parteien zueinander gelten die Haftungsregeln der AGB (Ziffer 11), soweit Art. 82 DSGVO nicht zwingend etwas anderes bestimmt.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform und des ausdrücklichen Hinweises, dass es sich um eine Änderung dieses Vertrags handelt. Der Auftragnehmer kann diesen Vertrag ändern, indem er die Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitteilt; widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist, gilt die Änderung als angenommen. Auf diese Folge wird in der Mitteilung hingewiesen. Für Änderungen der Liste der Unterauftragsverarbeiter gilt § 6.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine wirksame Regelung, die dem Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz der JOPO Design GmbH, soweit gesetzlich zulässig.
Abschluss in elektronischer Form (Art. 28 Abs. 9 DSGVO)
Dieser Vertrag wird in elektronischer Form geschlossen. Er wird Bestandteil des Hauptvertrags, sobald der Auftraggeber ein Angebot von 7-Zutaten annimmt, eine Leistung beauftragt oder den 7-Zutaten Hub erstmals nutzt. Maßgeblich ist die zu diesem Zeitpunkt unter 7-zutaten.com/avv veröffentlichte Fassung. Einer Unterschrift bedarf es nicht. Auf Wunsch stellt der Auftragnehmer eine gegengezeichnete Fassung als PDF zur Verfügung.
Anlage 1 – Beschreibung der Verarbeitung
Gegenstand und Zweck
Je nach gebuchten Leistungen: Aufbau, Betrieb, Pflege und Optimierung von Websites, Landingpages und Anfrage-Systemen des Auftraggebers; Betreuung von Werbekampagnen, Tracking und Auswertungen; Bearbeitung und Weiterleitung von Gäste-, Event- und Catering-Anfragen; Konzeption und Versand von E-Mail- und Messenger-Kommunikation; Bereitstellung des 7-Zutaten Hub (Kennzahlen, Auswertungen, Bewertungsmanagement, Aufgaben, KI-gestützte Analysen und Empfehlungen). Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, soweit dies für diese Leistungen erforderlich ist.
Art der Verarbeitung
  • Erheben über Websites, Formulare und Anfrage-Systeme des Auftraggebers
  • Speichern, Ordnen, Anzeigen, Auswerten und Abgleichen im 7-Zutaten Hub
  • Einsehen, Bearbeiten und Weiterleiten von Anfragen und Bewertungen
  • Übermitteln per E-Mail oder Messenger, soweit beauftragt
  • Verarbeitung durch KI-Funktionen zur Zusammenfassung, Analyse und Erstellung von Antwortentwürfen
  • Exportieren, Einschränken, Löschen und Vernichten nach Weisung
Kategorien betroffener Personen
  • Gäste, Interessentinnen und Interessenten, Anfragende für Reservierungen, Events und Catering
  • Besucherinnen und Besucher der Websites des Auftraggebers
  • Empfängerinnen und Empfänger von Newslettern und Mailings
  • Verfasserinnen und Verfasser öffentlicher Online-Bewertungen
  • Bewerberinnen und Bewerber, soweit Recruiting-Leistungen beauftragt sind
  • Beschäftigte und Ansprechpersonen des Auftraggebers, Nutzerinnen und Nutzer des Hub
Arten personenbezogener Daten
  • Stammdaten: Name, Unternehmen bzw. Einrichtung, Funktion
  • Kontaktdaten: E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Anschrift
  • Anfrage- und Inhaltsdaten: Datum, Uhrzeit, Personenzahl, Anlass, Budget, Freitexte, Nachrichten, Terminwünsche
  • Bewertungsdaten: Name bzw. Pseudonym, Bewertungstext, Sternebewertung, Datum
  • Nutzungs- und Metadaten: IP-Adresse, Zeitpunkt, aufgerufene Seiten, Referrer, Gerätetyp, Kampagnenkennungen
  • Einwilligungsdaten: erteilte oder verweigerte Einwilligungen und deren Zeitpunkt
  • Nutzerdaten des Hub: Name, E-Mail-Adresse, Rolle, Anmelde- und Änderungsprotokolle
Besondere Kategorien und Schutzbedarf
Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO werden grundsätzlich nicht verarbeitet. Ausgenommen sind Angaben, die Gäste oder Bewerbende freiwillig machen, etwa zu Allergien oder Unverträglichkeiten in einer Anfrage. Diese verarbeitet der Auftragnehmer nur als Teil des jeweiligen Vorgangs; für die Rechtsgrundlage ist der Auftraggeber verantwortlich. Die übrigen Daten haben einen normalen Schutzbedarf.
Anlage 2 – Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)
1. Verschlüsselung und Pseudonymisierung
Alle Verbindungen zu Websites, zum 7-Zutaten Hub und zu den Unterauftragsverarbeitern laufen ausschließlich verschlüsselt (HTTPS/TLS). Die Datenbank des Hub und ihre Sicherungen sind auf Speicherebene verschlüsselt. Zugangsschlüssel zu angebundenen Diensten liegen nur serverseitig in geschützten Umgebungsvariablen und werden nie an den Browser ausgeliefert. Inhaltsdaten werden nicht pseudonymisiert, weil der Auftraggeber sie im Klartext nutzt; für Auswertungen werden, wo möglich, zusammengefasste Kennzahlen statt Einzeldaten verwendet.
2. Vertraulichkeit: Zutritt, Zugang und Zugriff
  • Zutritt: Der Auftragnehmer betreibt keine eigenen Server. Die Systeme laufen in zertifizierten Rechenzentren der Unterauftragsverarbeiter (u. a. ISO/IEC 27001, SOC 2), die den physischen Zutritt kontrollieren. Geschäftsräume sind verschlossen.
  • Zugang: Arbeitsgeräte sind passwortgeschützt, verschlüsselt und sperren sich automatisch. Geschäftliche Konten sind, soweit vom Anbieter unterstützt, mit Zwei-Faktor-Authentifizierung gesichert; Zugangsdaten werden in einem Passwortmanager verwaltet.
  • Zugriff: Im 7-Zutaten Hub gehört jeder Datensatz zu genau einem Kunden. Die Datenbank erzwingt diese Trennung auf Zeilenebene (Row Level Security); Rollen und Rechte begrenzen, wer welche Daten sieht und ändert. Zugriffe auf Kundensysteme erfolgen über personalisierte Konten mit den geringstmöglichen Rechten; Zugänge werden bei Ende der Zusammenarbeit entzogen.
  • Trennung: Daten verschiedener Auftraggeber werden in getrennten Konten, Projekten und Ablagen geführt. Entwicklungs- und Testumgebungen arbeiten nicht mit Kopien von Produktionsdaten.
3. Integrität: Weitergabe und Eingabe
  • Personenbezogene Daten werden nicht über unverschlüsselte Kanäle versendet. Exporte und Dateien werden über geschützte, zugangsbeschränkte Ablagen geteilt.
  • Anmeldungen und Änderungen im Hub werden protokolliert; Änderungen in Kundensystemen sind über die Protokolle der jeweiligen Plattformen nachvollziehbar.
  • Eingehende Webhooks werden über gemeinsame Geheimnisse bzw. Signaturen geprüft.
4. Verfügbarkeit und Belastbarkeit
  • Die Datenbank des Hub wird automatisch täglich gesichert und lässt sich aus diesen Sicherungen wiederherstellen.
  • Neue Versionen der Software werden ohne Unterbrechung ausgeliefert und lassen sich auf die Vorversion zurücksetzen. Automatische Prüfungen melden täglich Auffälligkeiten bei Datenimporten und Diensten.
  • Betriebssysteme, Browser und Software werden zeitnah aktualisiert; Sicherheitsupdates werden zeitnah eingespielt.
5. Datenminimierung und Speicherbegrenzung
  • Formulare erheben nur die für den jeweiligen Vorgang erforderlichen Angaben.
  • An KI-Dienste werden nur die für die jeweilige Aufgabe nötigen Daten übermittelt. Die eingesetzten KI-Anbieter verwenden diese Daten vertragsgemäß nicht zum Training ihrer Modelle.
  • Nach Vertragsende werden Daten nach § 8 gelöscht.
6. Organisation, Überprüfung und Auftragskontrolle
  • Die Verantwortung für Datenschutz und IT-Sicherheit liegt bei der Geschäftsführung.
  • Beschäftigte und freie Mitarbeitende werden auf Vertraulichkeit verpflichtet und zum Datenschutz unterwiesen.
  • Mit allen Unterauftragsverarbeitern bestehen Verträge nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO (Anlage 3).
  • Datenschutzvorfälle werden dokumentiert und nach § 4 gemeldet.
  • Die Maßnahmen dieser Anlage werden mindestens einmal jährlich sowie bei wesentlichen Änderungen überprüft und bei Bedarf angepasst. Eigene Zertifizierungen liegen beim Auftragnehmer derzeit nicht vor.
Anlage 3 – Unterauftragsverarbeiter
Mit dem Einsatz der folgenden Unterauftragsverarbeiter ist der Auftraggeber nach § 6 einverstanden. Sie werden jeweils nur eingesetzt, soweit der Auftraggeber die betreffende Leistung nutzt. Stand der Liste: Version 1.0, 12.10.2026.
7-Zutaten Hub
Supabase Inc., 970 Toa Payoh North #07-04, Singapur 318992
  • Leistung: Datenbank, Anmeldung und Dateispeicher des 7-Zutaten Hub
  • Ort: Rechenzentrum in Zürich, Schweiz (Region eu-central-2); Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission für die Schweiz; für Support- und Wartungszugriffe aus Drittländern EU-Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO)
Vercel Inc., 440 N Barranca Ave #4133, Covina, CA 91723, USA
  • Leistung: Hosting und Auslieferung der Anwendung 7-Zutaten Hub
  • Ort: Serverfunktionen in Frankfurt am Main (Region fra1), Auslieferung über ein weltweites Netzwerk; EU-US Data Privacy Framework (Art. 45 DSGVO) bzw. EU-Standardvertragsklauseln
Anthropic Ireland, Limited, 6th Floor, South Bank House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
  • Leistung: KI-Funktionen im Hub (Auswertungen, Empfehlungen, Zusammenfassungen, Antwortentwürfe für Bewertungen); keine Nutzung der Daten zum Training
  • Ort: Irland, Verarbeitung auch in den USA möglich; EU-Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO)
Resend (Plus Five Five, Inc.), San Francisco, USA
  • Leistung: Versand von E-Mails aus dem Hub (z. B. Berichte, Benachrichtigungen, Zugangslinks)
  • Ort: USA; EU-US Data Privacy Framework (Art. 45 DSGVO) bzw. EU-Standardvertragsklauseln
Outscraper, Texas, USA
  • Leistung: Abruf öffentlich sichtbarer Google-Bewertungen der Betriebe des Auftraggebers für das Bewertungsmanagement
  • Ort: USA; EU-Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO)
Zernio Software SL, Palamós, Spanien
  • Leistung: Schnittstelle zum Google-Unternehmensprofil des Auftraggebers (Abruf von Bewertungen, Veröffentlichung von Antworten und Beiträgen)
  • Ort: Europäische Union
Websites, Kommunikation und Projektarbeit
Onepage GmbH, Hanauer Landstraße 172, 60314 Frankfurt am Main
  • Leistung: Website-Baukasten und Hosting von Websites, Landingpages und Anfrageformularen, soweit diese über ein Konto des Auftragnehmers betrieben werden
  • Ort: Speicherung in der EU (Amazon Web Services EMEA, Google Cloud EMEA); Auslieferung und Schutz der Websites über Cloudflare, Inc. (USA, weltweites Netzwerk) auf Grundlage des EU-US Data Privacy Framework (Art. 45 DSGVO)
Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
  • Leistung: E-Mail, Kalender und Dateiablage des Auftragnehmers (Google Workspace)
  • Ort: EU, Verarbeitung auch in den USA möglich; EU-US Data Privacy Framework (Art. 45 DSGVO) bzw. EU-Standardvertragsklauseln
ClickUp (Mango Technologies, Inc.), San Diego, USA
  • Leistung: Aufgaben- und Projektverwaltung, einschließlich Wünschen und Rückmeldungen aus dem Kundenportal des Hub
  • Ort: USA; EU-US Data Privacy Framework (Art. 45 DSGVO) bzw. EU-Standardvertragsklauseln
Nicht in dieser Liste
  • Eigene Dienste des Auftraggebers (etwa eigene Werbekonten bei Meta oder Google, das eigene Google-Unternehmensprofil, ein eigenes Website-, Domain-, Reservierungs- oder Shop-Konto): Hier ist der jeweilige Anbieter direkt für den Auftraggeber tätig (§ 6 Abs. 4).
  • Eigene Verarbeitungen von 7-Zutaten (Vertrieb und Kundenbetreuung, Terminbuchung, Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung): Hier ist die JOPO Design GmbH selbst Verantwortliche (§ 1 Abs. 5).
JOPO Design GmbH · 7-Zutaten · Vertrag zur Auftragsverarbeitung, Version 1.0 · Stand: 12.10.2026 · Grundlage: Art. 28 Verordnung (EU) 2016/679